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    Sportbund Helios Augsburg-Kissing e. V.

Liebe Boulefreunde 
des Sportbund Helios Augsburg-Kissing

Auf dieser Seite werden wir Euch alles, was den Boulesport betrifft und für uns interessant ist, mitteilen. Dies ist somit die aktuelle Informationsplattform für alle Mitglieder, Freunde und Interessierte des Vereins.

Folgende Titel stellen wir hierzu zur Verfügung:

♦    Vereinsboule                                                                    
♦    Ligaspielbetrieb
♦    Termine, Turniere
♦    Sonstige Informationen

einfach nach unten scrollen         und schon kann's losgehen.

Noch ein allgemeiner Hinweis: Da die Seite sich derzeit im Aufbau befindet, sind noch nicht alle Beiträge perfekt. Dies wird noch ein bisschen dauern - hierfür bitten wir um Verständnis.

Vereinsboule

Allgemeines
Beim Sportbund Helios gibt es derzeit ca. 30 Boulerinnen und Bouler. Hauptsächlich erfreut man sich am "Freizeit"boule. Im Vordergrund steht Spiel und Spaß, auch ein Motto unseres Vereins, das auf diese Weise gelebt wird. 
Daneben spielen derzeit 12 Mitglieder im Ligespielbetrieb des Bayerischen Petanqueverbandes (siehe Ligaspielbetrieb)
Insgesamt stehen zur dauernden Benutzung 15 sowohl sonnige als auch schattige Bahnen zur Verfügung, die von allen je nach Bedarf bespielt werden können.

Um die Auflagen der Gemeinde zu erfüllen, werden in den nächsten Wochen für die sog. Wegebahnen andere Platzierungen gesucht.
Wir freuen uns über jeden, der am Boulesport interessiert ist und heißen jeden hierzu herzlich willkommen.

Saison 2024:
Hoffentlich wieder ein Jahr, das ganz im Zeichen des Sports steht. 
Der Sportbund Helios bietet hierzu wieder 2 besondere Events an:
Im August das traditionelle Schwabenturnier, das zum 9. Mal stattfindet und im September die BNV-Meisterschaft, die gleichzeitig auch die Qualifikation für die DFK-Meisterschaft 2025 ist.
Das Schwabenturnier ist wegen der Terminierung der INF nunmehr auf den 17.-18.08.2024 terminert und  ist auf 40 Mannschaften begrenzt. Deshalb lohnt sich ab sofort Anmeldung.
Am 14.09.2024 findet die BNV-Meisterschaft stattfindet. 

Zudem finden auch in vielen anderen Naturistenvereinen interessante Turniere statt, bei denen Spieler/innen unseres Vereins gerne gesehen sind:

Termine, Turniere 2024

04.-05.05.2024     Hexenturnier - LB Saar
11.-12.05.2024     DFK-Petanque-Meisterschaft mit 64 Doubletten beim NSB Schwäbischer Wald Murrhardt
18.-19.05.2024     Boxbeutelturnier des Naturistenbund Frankenland e.V. Güntersleben
15.-16.06.2024     Brigadenturnier Lichtbund Karlsruhe
13.-14.07.2024     6. Süddeutsche Petanque-Naturisten-Meisterschaft bei FS Amperland
20.-21.07.2024     Kugelfuhrturnier BffL Stuttgart - Simonsberg
10.-11.08.2024     INF-Meisterschaft in FSV Braunschweig
17.-18.08.2024    9. Schwabenturnier um den Zirbelnuss-Wanderpokal und den
                            Mohrenwäscherpokal

07.-08.09.2024     Fässje-Turnier BffL Kaiserslautern
21.09.2024           Saisonabschluss - Schleiferlturnier (Spielbeginn: 10.00 Uhr)
05.10.2024           BNV-Meisterschaft und DFK-Qualifikation 2025 beim Sportbund Helios Augsburg-Kissing
19.10.2024           Backhausturnier - Stuttgart Simonsberg
23.11.2024           Glühweinturnier Lichtbund Karlsruhe

Saisonabschluss mit Schleiferlturnier am 19.10.2024

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An einem fast sommerlichen Tag (der Wettergott hat es gut gemeint) trafen sich 42 Spieler/innen zum Super mèlèè bei Sportbund Helios. Auch Vetreter aus 3 auswärtigen Vereinen (TSG Augsburg, FSG Allgäu und Boulefreunde Königsbrunn) waren mit dabei. Ein sportlich heiterer Tag mit 4 Runden (Zeitspiel 75+2) war ein gelungener Saisonabschluss für Jeden der gerne (mal mehr mal weniger) Kugeln werfen wollte. Mit Wurstsalat und Kaffee (jede Menge) / Kuchen (Dank an die Spenderinnen) war es ein fröhlicher Tag. Viele haben sich herzlich bedankt und wollen wieder kommen (man sollte so etwas als Standardeinrichtung anbieten), was uns als Verein natürlich besonders freut.
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Besondere Freude kam bei Kathrin (TSG) auf, die sowohl die die Liste der Damen anführte, sondern auch in der Gesamtwertung den 1. Platz belegte. Bei den Damen wurde Ilse und Petra (SBH) Zweite und Dritte, bei den Herren belegte Karl-Heinz O., Hans (TSG) und Toni (Königsbrunn) die ersten 3 Plätze. Unter den Top 10 der Gesamtwertung platzierten sich zudem noch Angie (Königsbrunn), Theo und Werner (SBH).
Wir danken allen, die dabei waren, ungeachtet ob sie regelmäßige Spieler oder Hobbyspieler waren.


BNV-Petanque-Meisterschaft am 05.10.2024 beim Sportbund Helios

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16 Doubletten aus 5 Vereinen sind angetreten, um den Bayerischen Meister und gleichzeitig die Orientierungsliste zur DFK-Meisterschaft 2025 (keine offizielle Qualifikation) auszuspielen. Bei anfänglich schlechtem Wetter konnte das Turnier dann trocken über die Runde gebracht werden. Nach 4 Runden mit Zeitspiel (75+2) ging ein spotzlicher Tag zu Ende, der dann bei einem gemeinsamen Abendessen in der Vereinshütte abgeschlossen wurde. Leider hat sich der DFK immer noch nicht entschließen können, gleichgeschlechtliche Doubletten (analog der mittlerweile bei sämtlichen Turnieren im Naturistenverband und sogar der INF-Meisterschaft) bei der DFK-Meisterschaft spielen zu lassen. Trotzdem werden die Startplätze des BNV besetzt werden können.
2025 findet die DFK-Meisterschaft dann vom 31.05. bis 01.06.2025 in Braunschweig statt.

Die Rangliste
1. Karl-Heinz u. Bernd
2. Brigitte und Gerhard
3. Annette und Peter
4. Helga und Wolfgang
5. Doris und Norbert
6. Petra und Theo
7. Ingeborg und Torsten
8. Christina und Dieter
9. Renate und Georg
10. Ilona und Manfred
11. Tanja und Werner
12. Sabine und Uli
13. Erika und Carsten
14. Doris und Werner
15. Angelika und Albert
16. Edith und Wilfried

9. Schwabenturnier am 17./
18.08.2024
38 Doubletten aus 19 Vereinen waren an unserem traditionellen Schwabenturnier um den Zirbelnuss-Wanderpokal dabei. Erstmals standen zur großen Freude des Gastgebers 3 Doubletten des Sportbund Helios unter den ersten Vier; gar 5 Doubletten in den Top ten. Und obwohl schließlich Sigrid und Hans-Peter aus Freiburg die Zirbelnuss mit nach Hause genommen haben, war es es großer Erfolg. Und den Siegern vergönnen wir diesen Triumph, sind sie bei uns langjährige und gern gesehene Gäste, so wie viele andere Doubletten auch. Von Flensburg bis ins Allgäu kamen unsere Gäste aus ganz Deutschland.
Die freundschaftlichen und zum Teil engen Begegnungen waren die Grundlage für faire und sportliche Spiele. Dafür allen Aktiven ein herzliches Dankeschön. Wieder einmal der Beweis, dass der Boulesport harmonisch wie in einer großen Boulefamilie sein kann.
Auch der traditionelle Ferstabend mit Einlagen (Der Münchner im Himmel als Fußballer und die Kissinger Hitparade 2024) der Theatergruppe des SBH trugen zu einer überwältigenden Stimmung bei. 
Nur das Wetter spielte nicht so ganz mit; war es am ersten Tag und am Festabend noch sommerlich warm und schön, prasselte am 2. Tag der Regen aus vollen Kannen auf uns herab. Trotzdem war die Stimmung bis zum Ende bombastisch und die fröhliche Siegerehrung rundeten ein tolles Wochenende ab.

Für 2025 steht nun das Jubiläumsturnier, das Zehnte, mehr oder minder schon wieder vor der Tür und wir werden uns wieder alle Mühe geben, dass es dann wieder ein gelungenes Fest wird.

Bleibt abschließend allen Beteiligten und vor allem den vielen Helferinnen und Helfern herzlichst zu danken. Ohne diese gigantische Unterstützung wären solche Turniere nicht möglich.
Dies wollen wir schätzen und genießen. Wir freuen uns, hoffentlich alle im nächsten Jahr gesund wieder zu sehen und wünschen alles Gute.    Peter, Boulewart

Die Top ten

 Platz  Name 1  Name 2 Verein  Wertung  Spiele  Punkte
 1.  Karl-Heinz O.  Bernd R.-B.  SBH Augsburg-Kissing  6  6:0  78:19
 2.  Sigrid B.  Hans-Peter B.  SB Sonnland Freiburg  5 5:1 75:47
 3.  Annette W.  Georg S.  SBH Augsburg-Kissing  5 5:1 77:50
 4.  Ingeborg H.  Arnold H.  SBH Augsburg-Kissing  5 5:1  65:42
 5.  Waltraud B.  Hanry B.  LB Karlsruhe  4 4:2 70:40
 6.  Uschi M.  Achim M.  Saunafreunde Berlin   4   4:2  73:49
 7.  Petra Sch.  Theodor W.  SBH Augsburg-Kissing  4 4:2 66:50
 8.  Elfriede M.  Wolfgang Müller  BffL Stuttgart  4 4:2 61:45
 9.  Brigitte K.  Gerhard K.  SBH Augsburg-Kissing  4 4:2 59:47
10.  Annegret Sch.  Heiner Sch.  FSG Bielefeld  4 4:2 68:57

Das Endspiel um die Zirbelnuss gewann Sigrid/Hans-Peter gegen Karl-Heinz/Bernd 13:10 und um den Mohrenwäscherpokal Ingeborg/Arnold gegen Annette/Georg 13:2

Ligaspielbetrieb

Mannschaftsmeisterschaft 2024 - Bezirksoberliga Südbayern

Wir gratulieren zur VIZEMEISTERSCHAFT DER BEZIRKSOBERLIGA SÜD

Die Mannschaften: PC Weilheim 1; BF Lenting; PC Ingolstadt 2; Sportbund Helios Augsburg-Kissing; BSSV Kaufbeuren; BF Vaterstetten 1; Schwabmünchner PB; PC Sauerlach 2; TSV 1865 Dachau 1;SV Kochel am See 1;

Platz   Mannschaft Punkte G V Spiele S-Diff. Spielpunkte SP-Diff.
 
1     PC Ingolstadt 2 7 7 2 28 : 17 11 488 : 393 95
2     Augsburg Kissing 1 7 7 2 26 : 19 7 452 : 423 29
3     TSV Dachau 1 6 6 3 29 : 16 13 468 : 409 59
4     SV Kochel am See 1 5 5 4 25 : 20 5 492 : 416 76
5     BF Vaterstetten 1 5 5 4 22 : 23 -1 455 : 436 19
6     BF Lenting 1 5 5 4 21 : 24 -3 422 : 457 -35
7     PC Sauerlach 2 3 3 6 22 : 23 -1 463 : 477 -14
8     1. PC Goggolori Weilheim 1 3 3 6 18 : 27 -9 379 : 486 -107
9     BSSV Kaufbeuren 1 2 2 7 18 : 27 -9 437 : 463 -26
10     Schwabmünchner Park-Bouler 1 2 2 7 16 : 29 -13 407 : 503 -96

 

Anmerkung:

Wir haben uns entschlossen, in der kommenden Saison 2025, mit nur 9 Spieler/innen (3 Spieler stehen nicht mehr zur Verfügung) trotzdem noch einmal LIGA zu spielen und es noch einmal in der Bezirksoberliga zu versuchen, wobei wir völlig ohne Druck und Zielsetzung in die Saison gehen werden. Sollten die 9 Spieler/innen nicht ausreichen, werden wir zwar die Saison irgendwie versuchen, sportlich zu Ende zu bringen, werden dann aber für das nächste Jahr eine neu Entscheidung treffen müssen. Leider gibt es durch die Regeländerung, in der Kreisliga nicht mehr mit mindestens 4 Spieler antreten zu können, sondern künftig analog dem Reglement der darüber liegenden LIGEN spielen zu müssen, keine Alternative mehr, da es dann unerheblich ist, in welcher LIGA man spielt, da die Voraussetzungen gleich sind.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Informationen 

Aktuelle Petanqueregeln ab 01.01.2021

Offizielle Pétanque-Spielregeln Anwendbar auf allen Gebieten der nationalen Verbände, die der F.I.P.J.P. angehören Pétanque-Regeln des DPV gemäß der F.I.P.J.P. Dieses Regelheft ersetzt das Regelheft vom 27.01.2017. Aus dem Französischen und Englischen übersetzt von Holger Franke, DPV-Vizepräsident Schiedsrichterwesen. Geprüft durch den DPV-Schiedsrichterausschuss (Stand 02.01.2021), genehmigt durch das DPV-Präsidium am 10.02.2021 Herausgeber: Deutscher Pétanque-Verband e.V. Geschäftsstelle: Auf der Papagei 59a - 53721 Siegburg Tel. 02241/53084 - Fax: 02241/959009 - E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Vervielfältigungen, Kopien, Veröffentlichungen und Übersetzungen sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch das Präsidium des Deutschen Pétanque Verbandes erlaubt. Zusätze und Erläuterungen des DPV (siehe Fußnoten) gelten nur auf nationaler Ebene; d. h. ihre Gültigkeit beschränkt sich auf in Deutschland ausgetragene Wettbewerbe. Bei Personen- und Funktionsbezeichnungen gilt stets die maskuline Grundform, sie schließt alle anderen Formen ein.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1 ● Die Mannschaften
Pétanque ist eine Sportart, in der zwei Mannschaften gegeneinander spielen:● 3 Spieler gegen 3 Spieler (Triplette).
Es können sich ebenfalls gegenüberstehen: ● 2 Spieler gegen 2 Spieler (Doublette), ● 1 Spieler gegen 1 Spieler (Tête-à-tête).
Bei der Triplette hat jeder Spieler zwei Kugeln zur Verfügung, bei der Doublette und beim Tête-à-tête verfügt jeder Spieler über drei Kugeln. Jede hiervon abweichende Spielweise ist verboten.

Artikel 2 ● Eigenschaften der zugelassenen Kugeln
Pétanque wird mit Kugeln gespielt, die von der F.I.P.J.P. zugelassen sind und folgenden Eigenschaften entsprechen:
1. Sie müssen aus Metall sein;
2. Einen Durchmesser zwischen 7,05 cm (Minimum) und 8,0 cm (Maximum) haben;
3. Ein Gewicht zwischen 650 Gramm (Minimum) und 800 Gramm (Maximum) besitzen; Bei Wettkämpfen, bei denen lediglich 11 Jahre alte (im aktuellen Kalenderjahr) und jüngere Jugendliche startberechtigt sind, dürfen Kugeln mit einem Gewicht von 600 Gramm und einem Durchmesser von 65 mm eingesetzt werden, vorausgesetzt, sie wurden von einem zugelassenen Kugelhersteller gefertigt. Logo (Marke des Herstellers) und Gewichtsangabe müssen auf den Kugeln eingraviert und immer lesbar sein. Name und Vorname des Spielers (oder die Initialen) dürfen jedoch eingraviert werden, ebenso verschiedene Logos, Siegel und Kürzel gemäß dem Pflichtenheft („Cahier des Charges”) zur Herstellung von Kugeln.
4. Die Kugel muss hohl sein und darf kein Material wie z.B. Blei, Sand Quecksilber, etc. enthalten. Generell dürfen Kugeln nach Fertigstellung (nur durch zugelassene Hersteller) auf keine Art verfälscht und keiner Verformung oder Veränderung unterzogen werden. Insbesondere darf die vom Hersteller vorgegebene Härte durch nachträgliches Ausglühen nicht abgeändert werden.

Artikel 2a ● Strafen für nicht regelgerechte Kugeln
Ein Spieler, der sich einer Verletzung der Bestimmungen nach Artikel 2 Nr. 4 schuldig macht, wird sofort vom Wettbewerb ausgeschlossen; ebenso sein oder seine Mitspieler. Wenn eine Kugel zwar nicht verfälscht, aber durch Abnutzung oder einen Fabrikationsfehler einer Kontrolle nicht standhält oder nicht den unter Artikel 2 Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 3 aufgeführten Normen entspricht, muss der Spieler sie austauschen. Er darf auch alle seine Kugeln ersetzen. Durch Spieler formulierte Reklamationen nach Artikel 2 Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 3 sind nur vor Beginn eines Spieles zulässig. Die Spieler sind deshalb gehalten sich davon zu überzeugen, dass ihre Kugeln und die ihrer Gegner den festgelegten Normen entsprechen. Auf Artikel 2 Nr. 4 gestützte Reklamationen sind während des ganzen Spieles zulässig, dürfen jedoch nur zwischen zwei Aufnahmen eingebracht werden. Wenn sich ab der dritten Aufnahme die Reklamation bezüglich der Kugeln des Gegners als unbegründet herausstellt, werden dem Punktestand des Gegners drei Punkte hinzugefügt. Ein Schiedsrichter oder die Jury können immer, auch zu jedem Zeitpunkt eines Spieles, eine Prüfung der Kugeln eines oder mehrerer Spieler durchführen.

Artikel 3 ● Eigenschaften der zugelassenen Zielkugeln
Die Zielkugeln sind aus Holz oder aus synthetischem Material. Zielkugeln aus synthetischem Material müssen das Herstellerlogo tragen, durch die F.I.P.J.P. zugelassen sein und den Normen entsprechen, die im Pflichtenheft („Cahier des Charges”) festgelegt sind. Der Durchmesser muss 30 mm (Toleranz + oder - 1mm) betragen. Das Gewicht muss zwischen 10,0 Gramm (Minimum) und 18,0 Gramm (Maximum) liegen. Gefärbte Zielkugeln, gleich in welcher Farbe, sind zulässig, aber weder diese, noch Zielkugeln aus Holz dürfen mit einem Magneten aufzuheben sein.

Artikel 4 ● Lizenzen Vor Beginn eines Wettbewerbs muss jeder Spieler seine Lizenz oder ein Dokument nach den Bestimmungen seines Verbandes vorlegen, das seine Identität und seine Verbandszugehörigkeit nachweist.

DAS SPIEL

Artikel 5 ● Spielgelände und regelgerechte Spielfelder
Pétanque wird auf jedem Boden gespielt. Der Veranstalter oder ein Schiedsrichter können den Mannschaften jedoch abgegrenzte Spielfelder zuweisen. In diesem Fall muss das Spielfeld bei nationalen und internationalen Meisterschaften mindestens 4 m in der Breite und 15 m in der Länge betragen.
Ein Spielgelände umfasst eine unbestimmte Anzahl von Spielfeldern, die mit Schnüren begrenzt sind; die Stärke der Schnüre darf den geordneten Verlauf des Spiels nicht beeinflussen. Diese Schnüre, die die verschiedenen Spielfelder abgrenzen, sind keine Auslinien, mit Ausnahme der Linien an den Schmalseiten und den Außenlinien der äußeren Spielfelder.
Sind die Spielfelder hintereinander angeordnet, gelten die Begrenzungslinien an den Schmalseiten des eigenen Spielfeldes als Auslinien. 1 Er muss die Lizenz ebenfalls auf Verlangen eines Schiedsrichters oder des Gegners vorzeigen, wenn sie nicht bei der Turnierleitung hinterlegt ist. 2 Hiervon abweichend lässt der DPV bei nationalen Meisterschaften Spielfeldgrößen von 12x3 m bis zum Viertelfinale zu. Bei anderen Wettbewerben kann der DPV es den angeschlossenen Landesverbänden ermöglichen, eventuellen Abweichungen zuzustimmen. Dabei dürfen die Abmessungen von 12 m x 3 m jedoch nicht unterschritten werden. 3 Zusatz des DPV: Spielgelände ist auch jedes freie Gelände ohne Grenzmarkierungen 4 Erläuterung des DPV: Es dürfen auch andere Materialien als Schnüre zur Markierung verwendet werden, sofern sie den geordneten Spielverlauf nicht beeinflussen - 3 - Sind die Spielfelder von Barrieren umgeben, müssen sich diese jenseits einer Auslinie im Abstand von mindestens 1 m befinden.5 Die Spiele werden bis zum Erreichen von 13 Punkten durch eine Mannschaft gespielt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Vorrunden- („poules”) oder die Entscheidungsspiele („cadrage”) nur bis zum Erreichen von 11 Punkten zu spielen. Bestimmte Wettbewerbe können mit Zeitbegrenzung durchgeführt werden. Diese müssen immer auf einem abgegrenzten Spielfeld gespielt werden. In diesem Fall sind alle Linien, die das Spielfeld begrenzen, Auslinien.

Artikel 6 ● Spielbeginn und Regeln zum Wurfkreis
Die Spieler ermitteln durch das Los, welche der beiden Mannschaften das Spielgelände aussuchen darf und als Erste die Zielkugel wirft. Wird ein Spielfeld durch den Veranstalter zugewiesen, muss die Zielkugel auf diesem Spielfeld angeworfen werden. Ohne Erlaubnis eines Schiedsrichters dürfen die beiden Mannschaften kein anderes Spielfeld auswählen. Ein beliebiger Spieler der Mannschaft, welche die Auslosung gewonnen hat, wählt den Punkt des Abspielens und zeichnet einen Kreis auf den Boden, in den die Füße jedes Spielers ganz hineinpassen, oder legt einen Wurfreif dort hin. Der Durchmesser eines gezeichneten Kreises muss mindestens 35 cm und darf höchstens 50 cm betragen. Bei Einsatz eines Wurfreifs muss dieser starr sein und einen Innendurchmesser von 50 cm haben (Toleranz: ±2 mm). Faltbare Wurfreife sind unter der Voraussetzung gestattet, dass es sich um durch die F.I.P.J.P. zugelassene Modelle, besonders im Hinblick auf deren Festigkeit handelt. Die Spieler haben reguläre oder zugelassene Wurfreife, die vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden, zu nutzen. Sie müssen ebenso regelgerechte, starre Wurfreife oder faltbare, durch die F.I.P.J.P. zugelassene Wurfreife akzeptieren, die der Gegner zur Verfügung stellt. Verfügen beide Mannschaften über solche Wurfreife, so wird der Reif der Mannschaft genutzt, die die Auslosung (Platzwahl) gewonnen hat. Der Wurfkreis muss sich mehr als 1 m von jeglichem Hindernis und mehr als 1,5 m vom nächsten benutzten Wurfkreis oder Zielkugel befinden. Der Innenbereich des Wurfkreises darf während der laufenden Aufnahme vollständig gereinigt werden. Er muss jedoch danach, spätestens aber vor dem ersten Zielkugelwurf der nächsten Aufnahme, in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden. Die Füße müssen sich im Innern des Wurfkreises befinden und dürfen nicht über ihn hinausreichen. Erst dann, wenn die geworfene Kugel den Boden berührt hat, dürfen die Füße den Kreis oder den Boden innerhalb des Kreises vollständig verlassen. Kein anderes Körperteil darf den Boden außerhalb des Wurfkreises berühren. Spieler, die gegen diese Regelung verstoßen, ziehen sich Maßnahmen nach Artikel 35 dieses Reglements zu. Als Ausnahme ist es Spielern mit Behinderungen an den unteren Gliedmaßen gestattet, dass sich nur ein Fuß im Inneren des Wurfkreises befindet, der andere Fuß darf aber nicht vor den Fuß im Kreis gestellt werden. Bei Spielern im Rollstuhl muss sich mindestens ein Rad (das der Wurfarmseite) im Inneren des Wurfkreises befinden. Wenn ein Spieler den Wurfkreis aufhebt, obwohl noch Kugeln zu spielen sind, wird dieser zurückgelegt, aber nur dem Gegner ist es gestattet, seine restlichen Kugeln zu spielen. Der Wurfkreis ist kein verbotenes Gelände. In jedem Fall müssen die Wurfkreise vor dem Wurf der Zielkugel markiert werden. Die Mannschaft mit dem Recht, die Zielkugel zu werfen, muss alle Wurfkreise in der Nähe des jetzt gültigen entfernen. Die Mannschaft, die das Recht hat, die Zielkugel zu werfen, sei es durch Auslosung, oder weil sie die letzte Aufnahme gewonnen hat, hat nur einen Versuch, die Zielkugel gültig zu platzieren. Ist dieser Versuch nicht gültig, wird die Zielkugel dem Gegner ausgehändigt, der sie auf eine gültige Position der zugewiesenen Bahn legen muss. 5 Zusatz des DPV: Abweichend wird im Bereich des DPV bei Begrenzungen ein Mindestabstand von 30 cm anerkannt. Ausgenommen: Absperrgitter, Banden und Zäune. 6) Zusatz des DPV: Es dürfen auch Spielfelder zugewiesen werden, wenn sie unmittelbar nebeneinander angeordnet sind; in diesem Fall sind die Spielfeldmarkierungen gleichzeitig Auslinien.  7) Zusatz des DPV: dauernden Ist die Zielkugel durch das gegnerische Team nicht gültig platziert, zieht sich der Spieler, der die Zielkugel platziert hat, eine Maßnahme nach Artikel 35 zu. Im Wiederholungsfall wird das ganze Team zusätzlich zu zuvor erhaltenen Karten mit einer weiteren Karte belegt. Das Werfen der Zielkugel durch einen Spieler einer Mannschaft bedeutet nicht, dass dieser auch als Erster spielen muss. Die Spieler müssen die Position der Zielkugel zu Beginn der Aufnahme und nach jeder Lageveränderung markieren. Reklamationen sind bei nicht markierter Zielkugel nicht zugelassen, der Schiedsrichter urteilt lediglich nach tatsächlicher Lage der Zielkugel.

Artikel 7 ● Regelgerechte Entfernungen beim Wurf der Zielkugel
Die von einem Spieler geworfene Zielkugel ist gültig, wenn: 1. der Abstand der Zielkugel bis zum nächstgelegenen Punkt des inneren Wurfkreisrandes ● mindestens 6 Meter und höchstens 10 Meter für „Juniors” und „Seniors” beträgt. ● Bei Wettbewerben, die für jüngere Spieler bestimmt sind, können geringere Distanzen angewandt werden. 8 2. der Wurfkreis sich mindestens 1 Meter von jedem Hindernis und mindestens 1,5 Meter von einem anderen, in Gebrauch befindlichen Kreis oder aktiven Zielkugel, befindet. 3. die Zielkugel mindestens 50 cm von jedem Hindernis, der Kopflinie und mindestens 1,5 Meter von einem Kreis oder einer Zielkugel eines anderen Spiels entfernt liegt. (Kein Mindestabstand ist zu den Seitenlinien, die die Spielfelder trennen oder den Auslinien an den Seiten gefordert). 4. die Zielkugel für einen Spieler sichtbar ist, der mit beiden Füßen und in aufrechter Körperhaltung im Innern des Wurfkreises steht. Im Falle einer Uneinigkeit entscheidet der Schiedsrichter unanfechtbar, ob die Zielkugel sichtbar ist. Bei der nächsten Aufnahme wird die Zielkugel aus einem Wurfkreis oder Wurfreif geworfen, der um den Punkt gezeichnet oder gelegt wird, auf dem die Zielkugel am Ende der vorhergegangenen Aufnahme lag, außer in folgenden Fällen: ● Der Wurfkreis wäre weniger als 1 Meter von einem Hindernis, weniger als 1,5 Meter vom nächsten aktiven Kreis oder aktiven Zielkugel entfernt. ● Es wäre nicht möglich, die Zielkugel auf alle regelgerechten Entfernungen zu werfen. Im ersten Fall zeichnet der Spieler einen Kreis oder legt einen Wurfreif in der vorgeschriebenen Mindestentfernung vom Hindernis, bzw. vom nächsten benutzten Wurfkreis oder aktiven Zielkugel. Im zweiten Fall kann der Spieler auf einer geraden Linie in Richtung der vorhergehenden Aufnahme zurückgehen, bis er die Zielkugel auf die größtmögliche erlaubte Entfernung werfen kann; aber nicht weiter. Diese Möglichkeit ist jedoch nur zulässig, wenn die Zielkugel in keiner Richtung auf die größtmögliche Entfernung geworfen werden kann. Wenn die Zielkugel nicht nach obigen Voraussetzungen gültig geworfen wird, wird sie der gegnerischen Mannschaft ausgehändigt, die sie auf jede gültige Position des Terrains legen darf. Sie kann auch den Wurfkreis unter den im Reglement genannten Bedingungen zurückverlegen, sollte es nicht möglich sein, aus dem zuvor positionierten Kreis die Zielkugel auf größtmögliche Entfernung zu positionieren. In jedem Fall behält die Mannschaft, welche die Zielkugel verloren hat, weil es nicht gelang, die Zielkugel gültig zu werfen, das Recht, die erste Kugel zu spielen. Die Mannschaft, die das Recht zum Zielkugelwurf hat, verfügt über eine Minute, die Zielkugel regelgerecht zu platzieren. Die Mannschaft, die die Zielkugel nach missglücktem Zielkugelwurf erlangt, muss die Zielkugel sofort platzieren.

Artikel 8 ● Gültiger Zielkugelwurf
Wird die Zielkugel, nachdem sie geworfen wurde, durch einen Schiedsrichter, einen gegnerischen Spieler, einen Zuschauer, ein Tier oder irgendeinen beweglichen Gegenstand angehalten, so ist sie nicht gültig und wird erneut geworfen. Wird die Zielkugel durch einen Mitspieler angehalten, so wird sie dem Gegner zum Platzieren übergeben. 8 Erläuterung des DPV: Die Bestimmung trifft der Veranstalter. Wenn nach dem Wurf der Zielkugel eine erste Kugel gespielt ist, hat der Gegner noch das Recht, die Lage der Zielkugel zu beanstanden, außer die Zielkugel wurde zuvor von einem Spieler der eigenen Mannschaft platziert. Die Zielkugel darf nur dann durch den Gegner platziert werden, wenn beide Mannschaften den Wurf als ungültig anerkannt haben oder wenn ein Schiedsrichter so entschieden hat. Wenn der Gegner ebenfalls eine Kugel gespielt hat, wird die Zielkugel als definitiv gültig angesehen und Reklamationen sind dann nicht mehr zulässig.

Artikel 9 ● Ungültige Zielkugel im Verlauf einer Aufnahme
Die Zielkugel ist in folgenden 7 Fällen ungültig: 1. Wenn sie im Verlauf einer Aufnahme auf verbotenes Gelände gelangt, auch wenn sie auf erlaubtes Spielgelände zurückkehrt. Die Zielkugel ist gültig, wenn sie auf der Grenze des Spielgeländes liegt. Sie ist nur ungültig, wenn sie (aus der Senkrechten betrachtet) die Grenze des erlaubten Geländes oder die Auslinie mit ihrem gesamten Durchmesser vollständig überschritten hat. Als verbotenes Gelände ist auch eine Pfütze anzusehen, auf der die Zielkugel frei schwimmt. 2. Wenn sie sich auf erlaubtem Gelände befindet, ihre Lage aber so verändert wird, dass sie unter den Bedingungen von Artikel 7 vom Wurfkreis aus nicht mehr sichtbar ist. Eine Zielkugel ist jedoch nicht ungültig, wenn sie durch eine Kugel verdeckt wird. Um beurteilen zu können, ob die Zielkugel sichtbar ist, darf der Schiedsrichter eine Kugel vorübergehend entfernen. 3. Wenn die Lage der Zielkugel so verändert wird, dass sie auf mehr als 20 Meter (für Juniors und Seniors) bzw. 15 Meter (für die jüngeren Spieler) oder weniger als 3 Meter entfernt vom Wurfkreis liegen bleibt. 4. Wenn sie mehr als ein benachbartes abgegrenztes Spielfeld überquert oder, wenn die Spielfelder hintereinander angeordnet sind, sie die Begrenzungslinie an der Schmalseite des eigenen Spielfeldes überschreitet. 5. Wenn ihre Lage so verändert wird, dass sie unauffindbar ist, wobei die Zeit zum Suchen auf fünf Minuten limitiert ist. 6. Wenn sich zwischen dem Wurfkreis und der Zielkugel verbotenes Gelände befindet. 7. Wenn bei Spielen mit Zeitbegrenzung die Zielkugel das zugeteilte Spielfeld verlässt.

Artikel 10 ● Veränderungen des Spielgeländes
Es ist den Spielern ausdrücklich verboten, ein Hindernis, das sich auf dem Spielgelände befindet, zu entfernen, in seiner Lage zu verändern oder zu zerdrücken. Nur der Spieler, der die Zielkugel wirft, darf vorher lediglich die Bodenbeschaffenheit für einen Wurfpunkt („donnée”) ertasten, indem er, allerdings nicht mehr als dreimal, mit einer seiner Kugeln den Boden an dieser Stelle berührt. Jedoch darf der Spieler, der sich darauf vorbereitet zu spielen, oder ein Spieler seiner Mannschaft ein Loch schließen, das durch eine davor gespielte Kugel entstanden ist.9 Bei der Nichtbeachtung voran stehender Bestimmungen, insbesondere aber im Falle des Aufbereitens des Bodens vor einer zu schießenden Kugel, ziehen sich die Spieler die im Kapitel „Disziplin“ in Artikel 35 vorgesehenen Maßnahmen zu.

Artikel 11 ● Auswechseln von Kugeln oder Zielkugeln
Es ist den Spielern verboten, die Zielkugel oder eine Kugel im Verlauf des Spieles zu wechseln, außer in folgenden Fällen: 1. Sie sind unauffindbar, wobei die Zeit zum Suchen auf fünf Minuten limitiert ist. 2. Sie ist zerbrochen, in diesem Fall zählt nur das größte Bruchstück. Sind noch Kugeln zu spielen, so wird das größte Bruchstück sofort, nach eventuell erforderlicher Messung, durch eine Kugel oder eine Zielkugel mit gleichem oder ähnlichem Durchmesser ersetzt. Bei der nächsten Aufnahme kann10 der betroffene Spieler seine Kugeln komplett austauschen. 9 Erläuterung des DPV: Es kann sich auch um ein Loch eines anderen Spiels handeln. 10 Erläuterung des DPV: „kann, muss aber nicht“. 

DIE ZIELKUGEL

Artikel 12 ● Verdeckte oder bewegte Zielkugel
Wenn die Zielkugel im Verlauf einer Aufnahme unvermutet durch ein Blatt oder ein Stück Papier verdeckt wird, ist dieser Gegenstand zu entfernen. Wenn die schon zur Ruhe gekommene Zielkugel sich zum Beispiel durch die Einwirkung des Windes oder der Neigung des Geländes bewegt, oder unglücklich durch einen Schiedsrichter, einen Spieler, einen Zuschauer, eine Kugel oder eine Zielkugel aus einem anderen Spiel, durch ein Tier oder irgendeinen beweglichen Gegenstand in ihrer Lage verändert wird, so wird sie auf ihren ursprünglichen Platz zurückgelegt, vorausgesetzt, die Zielkugel war markiert. Wird die Zielkugel durch eine in dieser Aufnahme gespielte Kugel bewegt, bleibt sie gültig.

Artikel 13 ● Zielkugel gerät auf ein anderes Spielfeld
Wenn im Verlauf einer Aufnahme die Zielkugel auf eine andere bespielte Fläche gerät, die begrenzt oder nicht begrenzt ist, ist sie gültig unter dem Vorbehalt der Bestimmungen von Artikel 9. Die Spieler, deren Zielkugel auf eine andere bespielte Fläche gerät (siehe Abs. 1), warten gegebenenfalls auf das Ende der Aufnahme auf der betreffenden Nachbarbahn, um dann ihre eigene Aufnahme zu beenden. Die Spieler, auf welche diese Bestimmung zutrifft, müssen sich geduldig und höflich zeigen. In der folgenden Aufnahme kehren die Spieler wieder auf ihre bisherige Spielfläche zurück. Die Zielkugel wird dann aus einem Wurfkreis oder Wurfreif geworfen, der um den Punkt gezeichnet oder gelegt wird, auf dem sie lag, bevor sie das Spielfeld verlassen hatte; dies unter Berücksichtigung des Artikels 7.

Artikel 14 ● Maßnahmen bei ungültiger Zielkugel
Wird im Verlauf einer Aufnahme die Zielkugel ungültig, so können sich drei Möglichkeiten ergeben: 1. Beide Mannschaften verfügen jeweils noch über mindestens eine zu spielende Kugel: Die Aufnahme wird mit 0 Punkten gewertet (annulliert), die Zielkugel fällt der Mannschaft zu, die zuvor gepunktet oder die Auslosung (Platzwahl) gewonnen hat. 2. Nur eine Mannschaft verfügt noch über mindestens eine zu spielende Kugel: Diese Mannschaft bekommt so viele Punkte zugesprochen, wie sie noch zu spielende Kugeln zur Verfügung hat. 3. Keine Mannschaft verfügt noch über zu spielende Kugeln: Die Aufnahme wird mit 0 Punkten gewertet (annulliert), die Zielkugel fällt der Mannschaft zu, die zuvor gepunktet oder die Auslosung (Platzwahl) gewonnen hat.

Artikel 15 ● Angehaltene Zielkugel
1. Wenn eine weggeschossene Zielkugel durch einen Zuschauer oder einen Schiedsrichter angehalten oder abgelenkt wird, behält sie ihre neue Position.
2. Wird eine weggeschossene Zielkugel durch einen Spieler, der sich auf dem erlaubten Spielgelände befindet, angehalten oder abgelenkt, so hat dessen Gegner drei Möglichkeiten: a) Er lässt die Zielkugel in ihrer neuen Position. b) Er legt sie an ihren ursprünglichen Platz zurück. c) Er legt die Zielkugel auf einen Punkt, der sich auf der Verlängerung der Strecke zwischen dem ursprünglichen Platz der Zielkugel und dem Platz befindet, an dem sie liegen geblieben ist, aber höchstens auf 20 Meter vom Wurfkreis (15 Meter für jüngere Spieler) und zwar so, dass die Zielkugel sichtbar ist. Die Punkte b) und c) können nur angewendet werden, wenn die Zielkugel vorher markiert war. War die Zielkugel nicht markiert, bleibt sie in ihrer neuen Position. Überquert eine weggeschossene Zielkugel verbotenes Gelände und kommt zurück, um dann auf dem Spielgelände zum Stillstand zu kommen, ist sie ungültig und Artikel 14 findet Anwendung.

DIE KUGELN

Artikel 16 ● Das Werfen der Kugeln
Die erste Kugel wird von einem Spieler der Mannschaft gespielt, die den Losentscheid oder die vorhergehende Aufnahme gewonnen hat. Danach ist immer die Mannschaft an der Reihe, die in der laufenden Aufnahme nicht im Punktbesitz ist. Der Spieler darf keinen Gegenstand als Hilfsmittel benutzen oder Markierungen am Boden vornehmen, um seine Kugel ins Ziel zu bringen oder um seinen Wurfpunkt zu kennzeichnen. Wenn er seine letzte Kugel spielt, ist es ihm nicht erlaubt, eine weitere Kugel in der anderen Hand zu halten. Die Kugeln müssen einzeln gespielt werden. Geworfene Kugeln dürfen nicht noch einmal gespielt werden. Jedoch müssen Kugeln noch einmal gespielt werden, die zwischen Wurfkreis und Zielkugel durch eine Kugel oder Zielkugel aus einem anderen Spiel, durch ein Tier oder irgendeinen beweglichen Gegenstand (Ball usw.) angehalten oder von ihrer Bahn abgelenkt werden, sowie in der in Artikel 8 Absatz 3 beschriebenen Situation. Bevor ein Spieler spielt, muss er seine Kugel von allen ihr anhaftenden Fremdkörpern und Schmutzspuren reinigen, andernfalls treten die in Artikel 35 vorgesehenen Maßnahmen in Kraft. Befindet sich die erste gespielte Kugel auf verbotenem Gelände, dann muss der Gegner spielen und dies abwechselnd, bis sich eine Kugel innerhalb des Spielgeländes befindet. Wenn sich nach einer gespielten Kugel oder nach einem Schuss keine Kugel mehr innerhalb des Spielgeländes befindet, gelten sinngemäß die Bestimmungen des Artikels 29.

Artikel 17 ● Verhalten der Spieler und Zuschauer
Während der regulären Zeit, die ein Spieler benötigt, um seine Kugel zu spielen, müssen die anderen Spieler und die Zuschauer äußerste Ruhe einhalten. Die Gegner dürfen weder umhergehen, noch gestikulieren oder irgendetwas tun, was den Spieler stören könnte. Nur die Partner des Spielers dürfen sich zwischen der Zielkugel und dem Wurfkreis befinden. Die Gegner müssen sich seitlich hinter der Zielkugel oder seitlich hinter dem Spieler aufhalten. Sie müssen sowohl vom Spieler, als auch von der Zielkugel einen Abstand von mindestens zwei Metern einhalten. Die Spieler, welche diese Vorschriften nicht beachten, können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden, wenn sie ihr Verhalten nach einer Verwarnung durch einen Schiedsrichter beibehalten.

Artikel 18 ● Probewurf und Kugeln aus dem Spielfeld
Keinesfalls dürfen Kugeln während eines Spiels zur Probe geworfen werden, auch nicht auf benachbarten freien Bahnen. Spieler, die sich nicht an diese Vorschrift halten, können mit Sanktionen nach Artikel 35 belegt werden. Kugeln, die im Verlauf einer Aufnahme das zugeteilte Spielfeld verlassen, sind gültig (ausgenommen Artikel 19 findet Anwendung).

Artikel 19 ● Ungültige Kugeln
Jede Kugel ist ungültig, sobald sie verbotenes Gelände überquert. Eine Kugel ist gültig, wenn sie auf der Grenze des Spielgeländes liegt. Sie ist nur ungültig, wenn sie (aus der Senkrechten betrachtet) die Grenze des erlaubten Geländes mit ihrem gesamten Durchmesser vollständig überschritten hat. Dasselbe trifft für die Kugel zu, die bei vorgegebenen Spielfeldern mehr als ein längsseitig unmittelbar benachbartes Spielfeld vollständig überquert oder das Spielfeld an der Schmalseite vollständig verlässt. Bei Spielen mit Zeitbeschränkung, die auf einem zugeteilten Spielfeld ausgetragen werden, ist eine Kugel ungültig, wenn sie vollständig das zugeteilte Feld verlässt. Wenn eine Kugel danach auf das Spielgelände zurückkehrt, sei es wegen einer Bodenunebenheit oder dass sie von einem beweglichen oder unbeweglichen Hindernis abprallt, muss sie sofort aus dem Spiel genommen werden und alles, was sie auf ihrem Weg zurück in das Spielgelände verändert hat, wird in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt, vorausgesetzt, die Objekte waren markiert. Jede ungültige Kugel muss sofort aus dem Spiel genommen werden. Andernfalls wird sie als gültig angesehen, sobald eine weitere Kugel von der gegnerischen Mannschaft gespielt wurde.

Artikel 20 ● Angehaltene Kugel
Jede gespielte Kugel, die durch einen Zuschauer oder einen Schiedsrichter angehalten oder abgelenkt wird, behält die Position, an der sie liegen bleibt. Jede gespielte Kugel ist ungültig, wenn sie von einem Spieler, dessen Mannschaft sie gespielt hat, unabsichtlich angehalten oder abgelenkt wird. Jede gelegte Kugel, die von einem gegnerischen Spieler unabsichtlich angehalten oder abgelenkt wird, kann nach Belieben des Spielers nochmals gespielt oder dort liegengelassen werden, wo sie zur Ruhe kommt. Wenn eine Kugel weggeschossen oder mit ihr geschossen wurde und diese durch einen Spieler unabsichtlich angehalten oder abgelenkt wird, kann der Gegner des Spielers 1. sie an dem Platz liegen lassen, an dem sie zur Ruhe gekommen ist; 2. sie auf eine Stelle legen, die sich auf der Verlängerung der Strecke zwischen dem ursprünglichen Platz der Kugel und dem Punkt befindet, an den sie bewegt wurde, aber nur auf zugelassenem Spielgelände und wenn sie markiert gewesen ist. Ein Spieler, der eine in Bewegung befindliche Kugel absichtlich anhält, ist sofort vom laufenden Spiel auszuschließen; ebenso seine Mitspieler.

Artikel 21 ● Zeitvorgabe
Sobald die Zielkugel geworfen ist, verfügt jeder Spieler über maximal eine Minute, um seine Kugel zu spielen. Diese Frist läuft von dem Zeitpunkt an, an dem die Zielkugel oder die zuvor gespielte Kugel zur Ruhe gekommen ist und, wenn ein Punkt gemessen werden muss, nachdem die Messung abgeschlossen ist. Dieselben Bestimmungen gelten auch für das Werfen der Zielkugel. Jeder Spieler, der diese Bestimmungen nicht einhält, zieht sich die in Artikel 35 vorgesehenen Strafmaßnahmen zu.

Artikel 22 ● Aus ihrer Lage veränderte Kugeln
Wenn eine Kugel, die bereits zur Ruhe gekommen war, sich zum Beispiel durch Einwirkung des Windes oder aufgrund einer Bodenunebenheit verschiebt, wird sie auf den ursprünglichen Platz zurückgelegt, vorausgesetzt sie war markiert. Dasselbe gilt für jede Kugel, die unglücklich durch einen Spieler, einen Schiedsrichter, einen Zuschauer, ein Tier oder irgendeinen beweglichen Gegenstand bewegt wird. Um jede Anfechtung zu vermeiden, müssen die Spieler die Kugeln markieren. Es ist keinerlei Reklamation bezüglich einer Kugel zulässig, die nicht markiert war, und der Schiedsrichter stellt in diesem Fall nur die Lage der Kugeln auf dem Spielgelände fest und entscheidet danach. Dagegen ist eine Kugel gültig und behält ihre Position, wenn sie durch eine andere Kugel aus dem eigenen Spiel bewegt wurde.

Artikel 23 ● Spieler, der eine fremde Kugel spielt
Ein Spieler, der eine andere Kugel als seine eigene spielt, erhält eine Verwarnung. Die gespielte Kugel ist dennoch für diesen Wurf gültig, muss aber dann sofort ausgetauscht werden; gegebenenfalls nach einer Messung. Im Wiederholungsfall im Laufe des Spieles wird seine Kugel annulliert und alles, was sie verändert hat, wird in die ursprüngliche Lage zurückversetzt.

Artikel 24 ● Nicht regelgerecht gespielte Kugel
Außer in Fällen, in denen dieses Reglement spezifische und nach Artikel 35 abgestufte Sanktionen vorsieht, ist jede Kugel, die nicht regelgerecht gespielt wurde, ungültig und alles, was sie auf ihrem Weg verändert hat, wird in die ursprüngliche Lage zurückversetzt, wenn zuvor markiert worden war. Der Gegner hat jedoch das Recht, die Vorteilregel anzuwenden und den Wurf für gültig zu erklären. In diesem Fall ist die Lege- oder Schusskugel gültig und alles, was sie verändert hat, bleibt in der neuen Position.

PUNKTE UND MESSUNG

Artikel 25 ● Vorübergehendes Entfernen der Kugeln
Für die Messung eines Punktes ist es erlaubt, die Kugeln und Hindernisse vorübergehend zu entfernen, die zwischen der Zielkugel und der zu messenden Kugel liegen, nachdem sie markiert worden sind. Nach dem Messen sind die entfernten Kugeln und Hindernisse an ihren ursprünglichen Platz zurückzulegen. Können die Hindernisse nicht entfernt werden, so ist die Messung mit Hilfe eines Zirkels11 durchzuführen.

Artikel 26 ● Messen der Punkte
Das Messen eines Punktes obliegt dem Spieler, der als Letzter gespielt hat oder einem seiner Mitspieler. Die Gegner haben danach immer das Recht, nach einem dieser Spieler zu messen. Die Messungen müssen mit geeigneten Messgeräten durchgeführt werden; jede Mannschaft muss im Besitz eines Messgerätes sein. Es ist insbesondere verboten, Messungen mit den Füßen durchzuführen. Der Spieler, der diese Vorschrift nicht einhält, wird mit einer in Artikel 35 vorgesehenen Strafmaßnahme belegt. Ein Schiedsrichter kann während eines Spieles jederzeit, unabhängig vom Rang der zu messenden Kugeln, konsultiert werden und seine Entscheidung ist unanfechtbar. Während des Messvorgangs durch einen Schiedsrichter haben die Spieler einen Mindestabstand von 2 m zu ihm einzuhalten. Der Veranstalter kann per Entscheidung festlegen, dass, insbesondere bei Spielen, die im Fernsehen übertragen werden, nur ein Schiedsrichter ermächtigt ist, Messungen vorzunehmen.

Artikel 27 ● Vor Punktefeststellung aufgehobene Kugeln
Es ist den Spielern verboten, gespielte Kugeln vor Ende der Aufnahme aufzuheben. Jede Kugel ist ungültig, die am Ende einer Aufnahme vor der Feststellung der Punktezahl weggenommen wird. Diesbezüglich ist keinerlei Reklamation zulässig. Hebt ein Spieler eine seiner Kugeln vom Spielfeld auf, obwohl seine Mitspieler noch über Kugeln verfügen, dürfen diese ihre Kugeln nicht mehr spielen.

Artikel 28 ● Lageveränderung von Kugeln oder Zielkugel
Wenn ein Spieler beim Messen die Zielkugel oder eine strittige Kugel in ihrer Lage verändert oder sie bewegt, so ist der Punkt für die Mannschaft dieses Spielers verloren. Wenn der Schiedsrichter beim Messen eines Punktes die Zielkugel oder eine Kugel bewegt oder verschiebt, so entscheidet er nach bestem Wissen und Gewissen.

Artikel 29 ● Gleicher Abstand
Wenn die zwei gegnerischen Kugeln, die der Zielkugel am nächsten liegen, den gleichen Abstand zu ihr haben, können folgende drei Möglichkeiten eintreten: 1. Wenn beide Mannschaften keine zu spielenden Kugeln mehr haben, wird die Aufnahme annulliert. Die Zielkugel fällt der Mannschaft zu, die zuvor gepunktet oder die Auslosung (Platzwahl) gewonnen hat. 2. Wenn nur eine Mannschaft noch Kugeln zur Verfügung hat, so spielt sie ihre Kugeln und erhält am Ende der Aufnahme so viele Punkte, wie sie Kugeln näher an der Zielkugel platziert hat als die am nächsten liegende gegnerische Kugel. 3. Wenn beide Mannschaften noch über Kugeln verfügen, so spielt die Mannschaft, die zuletzt gespielt hat, noch eine Kugel, danach die gegnerische, und weiter abwechselnd bis eine Mannschaft den Punkt mit einer ihrer Kugeln gewinnt. Wenn dann nur noch einer Mannschaft Kugeln verbleiben, sind die Bestimmungen von Artikel 29 Nr. 2 anzuwenden. 11 Erläuterung des DPV: oder anderer geeigneter Mittel - 10 - Wenn sich am Ende einer Aufnahme keine Kugel mehr auf dem Spielgelände befindet, wird die Aufnahme annulliert.

Artikel 30 ● Fremdkörper an Kugel oder Zielkugel
Alle Fremdkörper, welche der Kugel oder der Zielkugel anhaften, müssen vor der Messung entfernt werden.

Artikel 31 ● Reklamationen
Alle Reklamationen müssen, um zugelassen zu werden, an einen Schiedsrichter gerichtet werden. Eine Reklamation, die nach der Annahme des Spielergebnisses vorgebracht wird, findet keine Berücksichtigung.

DISZIPLIN

Artikel 32 ● Strafen für Abwesenheit von Mannschaften oder Spielern
Im Augenblick des Losentscheides über die Spielpaarungen und bei der Verkündung des Ziehungsergebnisses müssen die Spieler am Kontrolltisch anwesend sein. Eine Mannschaft, die eine Viertelstunde nach der Verkündung dieser Ergebnisse nicht auf dem Spielgelände/-feld ist, wird mit einem Punkt bestraft, welcher der gegnerischen Mannschaft zum Vorteil angerechnet wird. Diese Frist wird bei Spielen mit Zeitbegrenzung auf 5 Minuten verkürzt. Für jeweils weitere fünf Minuten Verspätung erhöht sich die Strafe um einen Punkt. Dieselben Strafen finden während eines Wettbewerbes nach jeder Auslosung Anwendung. Im Falle der Wiederaufnahme eines Spieles nach einer Unterbrechung, aus welchen Gründen auch immer, wird eine abwesende Mannschaft mit je einem Punkt pro 5 Minuten Abwesenheit bestraft. Eine Mannschaft, die 30 Minuten nach dem Wettbewerbsbeginn bzw. der Wiederaufnahme nach einer Unterbrechung nicht auf dem Spielgelände/-feld anwesend ist, wird aus dem Wettbewerb ausgeschlossen. Um ein Spiel zu beginnen, braucht eine unvollständige Mannschaft nicht auf ihren abwesenden Spieler zu warten; sie verfügt jedoch nicht über dessen Kugeln. Kein Spieler darf sich ohne Erlaubnis eines Schiedsrichters von einem Spiel entfernen oder das Spielgelände verlassen. In keinem Fall unterbricht die Abwesenheit das laufende Spiel; die Mitspieler bleiben verpflichtet, ihre Kugeln innerhalb der festgesetzten Minute zu spielen. Ist der Spieler im Moment, da er seine Kugeln spielen müsste, nicht anwesend, sind seine Kugeln gemäß Minutenregelung annulliert. Wurde keine Erlaubnis zum Verlassen erteilt, finden die vorgesehenen Strafen nach Artikel 35 Anwendung. Im Unglücksfall oder bei einem durch einen Arzt festgestellten gesundheitlichen Problem kann eine Spielunterbrechung von 15 Minuten festgelegt werden. Sollte sich dies als vorgetäuscht erweisen, sind der Spieler und seine Mitspieler sofort vom Wettbewerb auszuschließen.

Artikel 33 ● Verspätet ankommende Spieler
Wenn ein abwesender Spieler nach Beginn einer Aufnahme erscheint, darf er an dieser nicht teilnehmen. Er ist erst ab der nächsten Aufnahme zum Spiel zugelassen. Wenn ein abwesender Spieler später als 30 Minuten nach Beginn des Spieles erscheint, verliert er das Recht an dem Spiel teilzunehmen. Wenn seine Mitspieler dieses Spiel gewinnen, kann er am nächsten Spiel unter dem Vorbehalt teilnehmen, dass die Mannschaft namentlich eingeschrieben ist. Wenn ein Wettbewerb in Gruppen („poules”) durchgeführt wird, kann er am nächsten Spiel teilnehmen (unabhängig von dem Resultat des vorhergehenden Spieles). Eine Aufnahme gilt als begonnen, wenn die Zielkugel unabhängig von deren Gültigkeit geworfen wurde. Die folgenden Aufnahmen gelten als begonnen, sobald die letzte Kugel der laufenden Aufnahme zur Ruhe gekommen ist. (Sollten Messungen zur Punktefeststellungen nötig sein, greift die Minutenregel (Art. 21) nach Ende des Messvorgangs). 12 Zusatz DPV: Jede Mannschaft ist für die Überwachung der gegnerischen Mannschaft verantwortlich (Lizenz, Kategorie, Spielfeld, Kugeln usw.).

Artikel 34 ● Austauschen von Spielern
Das Austauschen eines Spielers in der Doublette bzw. eines oder zweier Spieler in der Triplette ist nur vor dem offiziellen Beginn des Wettbewerbs (Signal durch Hupen/Pfeifen oder als Ansage usw.) erlaubt. Es gilt die Voraussetzung, dass der oder die Ersatzspieler nicht bereits in dem Wettbewerb für eine andere Mannschaft eingeschrieben sind.

Artikel 35 ● Spielsanktionen
Bei der Nichtbeachtung voranstehender Bestimmungen während eines Spieles zieht sich der Spieler folgende Maßnahmen zu: 1. Verwarnung, die dem schuldigen Spieler von einem Schiedsrichter durch eine „gelbe Karte“ angezeigt wird. Eine „gelbe Karte“ bei Zeitüberschreitung gilt für alle Spieler der schuldigen Mannschaft. Hat einer der Spieler bereits eine gelbe Karte, so wird eine noch zu spielende Kugel der laufenden Aufnahme oder eine noch zu spielende Kugel der folgenden Aufnahme entzogen, falls er über keine Kugeln mehr verfügt. 2. Annullierung der gespielten oder zu spielenden Kugel. Dies wird dem schuldigen Spieler von einem Schiedsrichter durch die „orange Karte“ offiziell angezeigt. 3. Ausschluss des schuldigen Spielers vom Spiel. Dies wird dem schuldigen Spieler von einem Schiedsrichter durch die „rote Karte“ offiziell angezeigt. 4. Disqualifikation der schuldigen Mannschaft. 5. Disqualifikation beider Mannschaften im Falle heimlicher Absprache.13 Die Verwarnung ist eine Sanktion und kann nur bei Regelverletzung ausgesprochen werden. Eine offizielle Information an die Spieler bei Beginn des Wettbewerbes oder einer Begegnung, das Reglement strikt einzuhalten, ist nicht als Verwarnung anzusehen.

Artikel 36 ● Witterungseinflüsse
Jede begonnene Aufnahme muss, auch bei Unwetter, z.B. bei Starkregen, zu Ende gespielt werden; es sei denn, der Schiedsrichter trifft eine andere Entscheidung. Er allein ist berechtigt, nach Absprache mit der Jury oder dem Veranstalter zu entscheiden, ob die Spiele unterbrochen werden oder der Wettbewerb wegen höherer Gewalt annulliert wird.

Artikel 37 ● Neuer Abschnitt in einem Wettbewerb
Wenn nach der Ansage zum Beginn eines neuen Abschnittes eines Wettbewerbes (2. Runde, 3. Runde usw.) manche Spiele noch nicht beendet sind und ein ordentlicher Verlauf des Wettbewerbes nicht länger sichergestellt ist, kann der Schiedsrichter die Jury oder den Veranstalter ersuchen, alle laufenden Begegnungen oder sogar den Wettbewerb zu stoppen.

Artikel 38 ● Unsportlichkeit
Die Mannschaften, die ein Spiel austragen und es dabei an Sportsgeist und Respekt gegenüber der Öffentlichkeit, den Offiziellen oder dem Schiedsrichter fehlen lassen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Dieser Ausschluss kann zur Nichtwertung eventuell erzielter Ergebnisse sowie zur Anwendung der in Artikel 39 vorgesehenen Maßnahmen führen.

Artikel 39 ● Unkorrektheiten
Ein Spieler, der sich einer Unkorrektheit und, im schlimmeren Fall, der Anwendung von Gewalt gegenüber einem Offiziellen, einem Schiedsrichter, einem anderen Spieler oder einem Zuschauer schuldig macht, zieht sich, entsprechend der Schwere seines Vergehens, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu : 1. Disqualifikation vom Wettbewerb. 2. Einzug der Lizenz oder eines entsprechenden Ersatzdokuments 3. Einbehalten oder Rückgabe von Vergütungen und Preisen. 13 DPV Begriffsbestimmung: Der Begriff Ausschluss meint den Ausschluss vom Spiel, die Disqualifikation bedeutet immer den kompletten Ausschluss vom gesamten Wettbewerb. Alle Maßnahmen, die einen Spieler betreffen, können auch auf seine Mitspieler angewandt werden. Die Maßnahme zu Punkt 1 ist durch einen Schiedsrichter zu verhängen. Die Maßnahme zu Punkt 2 ist durch die Jury oder den Veranstalter zu verhängen. Die Maßnahmen unter Punkt 3. sind durch den Veranstalter zu verhängen. Er sorgt dafür, dass die zurückgehaltenen Preise und Vergütungen (zusammen mit einem Bericht) innerhalb von 48 Stunden zum Komitee des zuständigen nationalen Verbandes gelangen, der über ihre Verwendung entscheidet. In jedem Fall liegt die letzte Entscheidung beim zuständigen nationalen Verbandsgericht. Von jedem Spieler wird korrekte Bekleidung erwartet. Aus Sicherheitsgründen müssen die Spieler zum Schutz von Zehen und Hacken geschlossene Schuhe tragen! Während der Spiele herrscht Rauchverbot, dies schließt auch elektronische Zigaretten ein. Ebenso ist der Gebrauch von Mobiltelefonen während der Begegnungen nicht erlaubt. Jeder Spieler, der diese Vorschriften nicht beachtet, wird nach einer Verwarnung durch den Schiedsrichter vom Wettbewerb ausgeschlossen.

Artikel 40 ● Aufgaben des Schiedsrichters
Die Schiedsrichter, die den Wettbewerb leiten, sind gehalten, die strikte Einhaltung der Spielregeln und der begleitenden administrativen Bestimmungen zu überwachen. Je nach Schwere des Vergehens sind sie berechtigt, jeden Spieler und jede Mannschaft, die sich weigern, ihren Anordnungen Folge zu leisten, von einem Spiel auszuschließen oder vom Wettbewerb zu disqualifizieren. Zuschauer mit (suspendierter) Lizenz, die durch ihr Verhalten Anlass zu Zwischenfällen auf dem Spielgelände geben, werden vom Schiedsrichter dem zuständigen nationalen Verband gemeldet. Das Präsidium des Verbandes wird den oder die Schuldigen vor das zuständige Verbandsgericht laden, welches über die weiteren Maßnahmen befindet.

Artikel 41 ● Zusammensetzung und Entscheidungen der Jury
Von allen Fällen, die in diesem Reglement nicht vorgesehen sind, ist dem Schiedsrichter eine Mitteilung zu machen, welcher der Jury des Wettbewerbes entsprechenden Bericht erstattet. Die Jury besteht aus mindestens drei und höchstens fünf Mitgliedern. Die Entscheidungen der Jury, die in Anwendung dieses Artikels getroffen werden, sind unanfechtbar. Im Falle der Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden der Jury entscheidend

Derzeit keine gültige Coronaregeln für den Petanquesport im Gelände

 08. Dezember 2024